Position | Land/Region Niederösterreich, Bezirk Zwettl, Gemeinde Arbesbach 33 N 496056 / 5370800 UTM/WGS84 | |||||||||
Beschreibung | Objektbeschreibung Der ehemalige Galgen des Landgerichts Arbesbach stammt aus dem 17. Jahrhundert1 und befindet sich am "Galgenberg". Er besteht aus drei gemauerten Säulen und einer niederen Sockelmauer. Die Säulen wurden oben mit Balken verbunden, an denen die Hinrichtungsstränge angebunden wurden. Das Objekt ist per Bescheid denkmalgeschützt.2 Historischer Kontext Die Nieder- als auch die Hochgerichtsbarkeit gehörten seit langer Zeit zur Herrschaft Arbesbach und dürften auf die Gerichtshoheit der Kuenringer zurückzuführen sein, nicht auf eine direkte Verleihung durch den Landesfürsten.3 1259 wurde das Landgericht Rapottenstein durch Gerichtsspruch den Besitzern von Rappottenstein zugesprochen, nachdem es die Kuenringer zu Weitra für ihr Landgericht Weitra beansprucht hatten. Bereits 1371 wurde das Landgericht Arbesbach aufgrund einer Güterteilung der Herren von Dachsberg von Rapottenstein abgetrennt. Dabei scheint dem Arbesbacher Teil auch das Landgericht zugeteilt worden sein, ohne daß die Besitzer für ihren Teil die landesfürstliche Belehnung nachsuchten, weshalb das Landgericht Arbesbach auf unrechtmäßige Weise entstand.4 In den Gerichtsakten sind mehrere Todesurteile vermerkt, so 1624 jenes über Hans Weinberger und 1634 über Thomas Steininger.5 Über die letzte Hinrichtung wird folgendes berichtet: Thomas Rametsteiner kaufte 1709 fünf Gründe am hinteren Ortenstein und verkaufte dieselben wieder 1725 an den Gatten seiner Ziehtochter. Als dieser starb brannte das Haus von Verbrecherhand angezündet völlig ab, wobei 7 Personen, alles Vieh und alles Hab und Gut mitverbrannten. Rametsteiners Weigerung, dem Leichenbegängnis der sieben total verkohlen Körper beizuwohnen, machten ihn als Brandstifter verdächtig. Er wurde verhaftet, leugnete aber beharrlich. Nach dem Gutachten von sechs Wiener Rechtsgelehrten wurde das hochnotpeinliche Verfahren gegen Rametsteiner eröffnet. Bei Anlegung der Daumenschraube gestand er. Das kaiserliche Endurteil vom 10. Mai 1728 lautete dahin, daß der Delinquent zur gewöhnlichen Richtstätte zu führen sei, wo ein Scheiterhaufen vorgerichtet sein müsse. Unterwegs wäre Rametsteiner auf den Ort der Missetat noch aufmerksam zu machen und ihm angesichts der Brandstätte ein "Zwick mit einer glühenden Zange an der rechten Brust zu geben"; sodann habe man ihn zum Scheiterhaufen zu bringen, ihm wieder und zwar an der linken Brust "einen Zwick" mit der glühenden Zange zu geben und ihn zu Staub und Asche zu verbrennen, diese aber in die Luft zu streuen. Um den Tod des Brandstifters zu beschleunigen, band man ihm zwei geladene Terzerolläufe und ein mit Pulver gefülltes Säckchen unter dem Kinn fest (30. Mai 1728). Ein Hieronymitaner aus Schönbach reichte ihm die hl. Wegzehrung.6 Rametsteiners Asche wurde in ein alda fließendes Wasser oder in die Luft zerstreuet.7 Standort und Lage Grund und Giannoni8 verzeichnen den Galgen an der angetroffenen Stelle, recht zentral im Landgericht Arbesbach gelegen. Im unbewaldeten Zustand, in dem sich der Galgenhügel früher darbot, bestand vom Galgen ein direkter Sichtkontakt zum Schloßberg, auf dem sich noch der bekannte "Stockzahn" - eine Burgruine - befindet, sowie zum Ort. Bei Altmelon bestand ein weiteres Hochgericht im Landgerichtssprengel. Bewegt man sich von Arbesbach Ortsmitte entlang der westlichen Ausfallstraße Richtung Purrath, so zweigt knapp nach dem Friedhof ein Weg nach rechts ab, der zum Galgen führt. Der Verkehrsweg existiert wohl seit geraumer Zeit und führte bereits früher direkt am Hochgericht vorbei. __________________ 1 [Eppel89; S. 83], [ÖKT8-2; S. 217] 2 [BDAN; S. 8] 3 [Mauri83; S. 203f] 4 [LGKE4-1; S. 65ff] 5 [Mauri83; S. 203f] 6 [Eppel89; S. 29ff] 7 [Mauri83; S. 204] 8 [LGK; Blatt 6] Literatur: [DehioNN; S.47], [Eppel89; S. 29f, 83], [Kollr93; S. 55f], [Mauri83], [Pless98] | |||||||||
Bilder/Plan |
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